AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen (AGB)


§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich


1.Geltungsbereich


1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den
gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Solano GmbH (im Folgenden „wir“ oder
„das Unternehmen“ genannt) und unseren Vertragspartnern (im Folgenden „Kunde“
genannt). Sie regeln sämtliche Angebote, Verträge und Lieferungen von Waren und
Dienstleistungen. Durch Unterzeichnung einer Bestellung erklärt sich der Kunde mit
diesen AGB in vollem Umfang einverstanden. Sie gelten auch für zukünftige
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht
anerkannt, es sei denn, wir haben ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung
zugestimmt.
1.3 Diese AGB gelten auch dann, wenn wir die Lieferung an den Kunden
vorbehaltlos ausführen, obwohl wir von entgegenstehenden oder abweichenden
Bedingungen des Kunden Kenntnis haben.
1.4 Alle Vereinbarungen, die im Rahmen der Ausführung dieses Vertrags zwischen
der Solano GmbH und dem Kunden getroffen werden, sind schriftlich festzuhalten.
1.5 Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Für
Verbraucher gelten diese AGB, soweit sie nicht explizit gesetzlich zugesicherten
Rechten widersprechen. In einem solchen Fall werden die betreffenden
Bestimmungen dieser AGB durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt, während der
Rest unverändert bleibt.


2.Vertragsschluss und Vertragsgegenstand


2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Insbesondere gelten die Angebote
in Prospekten, Anzeigen und anderen Werbematerialien nicht als bindend. Technische
Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Material, Gewicht oder anderen
Eigenschaften bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts und des Zumutbaren
vorbehalten. Katalogangaben oder Angaben auf Internetseiten dienen lediglich zur
Information und sind nicht bindend. Änderungen in Katalogen, Internetseiten und
technischen Dokumentationen bleiben vorbehalten.
2.2 Eine schriftliche Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot auf Abschluss
eines Kaufvertrags dar.
2.3 Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 4 Wochen durch eine
Auftragsbestätigung anzunehmen.
2.4 Gegenstand des Vertrags sind die in der Bestellung genannten Produkte und
Dienstleistungen. Sofern nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung festgelegt, obliegt
uns die Auswahl der einzelnen Komponenten.
2.5 Die Annahme der Bestellung erfolgt vorbehaltlich der Zusage des
Energieversorgungsunternehmens (Netzanschlussbegehren), der technischen
Realisierbarkeit und der Verfügbarkeit von Lieferungen durch unsere Zulieferer. Sollte die
Leistung nicht verfügbar sein, werden wir den Kunden umgehend informieren und
gegebenenfalls bereits geleistete Vorauszahlungen erstatten.
2.6 Wir sind berechtigt, Teile oder den gesamten Auftrag an Dritte zu übertragen, ohne die
Zustimmung des Kunden einzuholen.
2.7 Unsere „Wirtschaftlichkeitsberechnung“, der in unseren Angeboten verwendet wird, dient
nur zur groben Einschätzung und Orientierung und liefert keine verbindlichen Ergebnisse.
Diese Berechnungen basieren auf Annahmen, die mit Unsicherheiten behaftet sind und
können von möglichen Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen beeinflusst
werden. Daher empfehlen wir dem Kunden, verschiedene Szenarien zu durchrechnen und
vorsichtige Annahmen zu treffen.
2.8 Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der
Inhalte unserer „Angebotspräsentation“. Diese dient lediglich als Orientierungshilfe zur
Optimierung des Eigenverbrauchs.


3.Überlassene Unterlagen


An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und anderen Unterlagen behalten wir uns das
Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht
oder vervielfältigt werden, es sei denn, wir erteilen dem Kunden ausdrücklich und schriftlich
die Zustimmung dazu.


4.Rücktrittsrecht


4.1 Die Solano GmbH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die
Dachaufbau, Dachkonstruktion, Dachstuhl oder Dachziegel nicht den technischen
Anforderungen für die Montage der Photovoltaik-Anlage entsprechen, nicht den geltenden
technischen Standards entsprechen oder anderweitig technische Mängel aufweisen,
insbesondere wenn die statischen Voraussetzungen für die Installation der Anlage nicht
erfüllt sind und diese Mängel nicht innerhalb von vier Wochen nach Auftragsannahme
fachgerecht behoben werden.
4.2 In diesem Fall hat die Solano GmbH das Recht, eine Schadenspauschale in Höhe von
10% des Kaufpreises vom Kunden zu verlangen. Der Kunde kann jedoch den Nachweis
eines geringeren Schadens erbringen. Die Solano GmbH behält sich das Recht vor, einen
höheren Schaden nachzuweisen.


5.Vertragsdurchführung


5.1 Vor Beginn der Montage stellt der Kunde der Solano GmbH eine ausreichende Anzahl
von Dachziegeln bzw. Firstziegeln zur Verfügung, damit beschädigte Flächen ausgetauscht
werden können. Der Kunde sichert ebenfalls zu, dass die statischen Voraussetzungen für
die zusätzliche Belastung des Gebäudes durch eine Photovoltaikanlage erfüllt sind. Die
Solano GmbH ist nur dann verpflichtet, einen Nachweis hierfür zu verlangen, wenn es
offensichtliche Zweifel an diesen Angaben gibt.


6.Preise und Zahlungsbedingungen


6.1 Die Preise gelten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Alle Preise verstehen sich als
Endpreise in EURO. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen enthalten und
wird am Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.
6.2 Die Solano GmbH behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend den zwischen
Bestellung und Lieferung eingetretenen Kostensteigerungen anzupassen, sofern kein
Festpreis vereinbart wurde.
6.3 Zahlungen sind innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Die Zahlung
erfolgt ausschließlich auf das in der Rechnung angegebene Konto.
6.4 Sofern nicht anders vereinbart, umfasst der angegebene Preis in der Bestellung die
Lieferung von PV-Modulen, Wechselrichter, das komplette Befestigungssystem,
AC-Solarkabel sowie die Installation der PV-Anlage bis zum Wechselrichter und dem
Wechselstromanschluss. Die Neuinstallation eines Zählerschrankes sowie
außergewöhnliche Zusatzkosten durch nicht vorhersehbare Gegebenheiten an der
vorhandenen Elektroinstallation sind nicht enthalten.
6.5 Die Leistung der PV-Anlage kann daher sowohl höher als auch niedriger ausfallen als in
der Bestellung angegeben. Der Preis in der Bestellung basiert ausschließlich auf der Anzahl
der Module und ihrer Leistung gemäß den Angaben des Modulherstellers.
6.6 Falls sich die in der Bestellung angegebene Anzahl der Module auf Wunsch des Kunden
nachträglich ändert, wird die zusätzliche Leistung separat von der Solano GmbH angeboten.
6.7 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Folgen des
Zahlungsverzugs.
6.8 Der Kunde hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Solano GmbH anerkannt sind. Er ist auch
berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, soweit sein Gegenanspruch auf
demselben Vertragsverhältnis beruht.
6.9 Ungeachtet abweichender Bestimmungen des Kunden ist die Solano GmbH berechtigt,
Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen
durch Verzug entstanden, so ist die Solano GmbH berechtigt, die Zahlungen zunächst auf
die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
6.10 Bei Aufträgen aus dem Ausland sind Barzahlungen in EURO an die angegebene
Zahlstelle zu leisten. Kosten, die der Solano GmbH von der Zahlstelle berechnet werden,
sind vom Kunden zu erstatten.


7.Lieferzeit


7.1 Die in der Bestellung angegebenen Liefertermine dienen nur als ungefähre Richtlinien
und sind unverbindlich.
7.2 Die Einhaltung schriftlich bestätigter „verbindlicher Liefertermine“ hängt von der
pünktlichen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer sowie von
geeigneten Wetterbedingungen für die Montage von Photovoltaikanlagen auf dem Dach ab.
7.3 Schriftlich bestätigte verbindliche Lieferfristen und -termine werden als eingehalten
betrachtet, wenn die Ware vor Ablauf dieser Fristen unser Lager verlassen hat oder wenn
die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig versandt werden kann und wir Ihnen die
Versandbereitschaft mitteilen.
7.4 Der Beginn der von Solano GmbH angegebenen Lieferzeit setzt in jedem Fall voraus,
dass der Kunde seine Verpflichtungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt, insbesondere
hinsichtlich Zahlungseingang, rechtzeitiger Einholung und Vorlage behördlicher und
sonstiger Genehmigungen und Bauunterlagen sowie Klärung aller technischen Fragen. Der
Kunde hat auch sicherzustellen, dass der Montagebeginn ungehindert erfolgen kann,
insbesondere durch gewährleisteten Zugang zur Baustelle (einschließlich Zufahrtswege für
Schwerlastfahrzeuge und Kraftfahrzeuge). Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, uns
kostenlos einen Strom- und Wasseranschluss sowie ausreichend Lager- und Arbeitsplatz
zur Verfügung zu stellen und sicherzustellen, dass Baustoffe auf der Baustelle entladen und
für die Dauer der Arbeiten gelagert werden können. Das Recht, den Vertrag wegen
Nichterfüllung geltend zu machen, bleibt vorbehalten.
7.5 Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Teillieferungen durchzuführen.
7.6 Falls wir trotz Anwendung angemessener Sorgfalt aufgrund höherer Gewalt oder
unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z. B. Energieversorgungsprobleme, Streik
oder Aussperrung, Betriebsstörungen), auch wenn diese bei unseren Lieferanten und
Unterlieferanten auftreten, daran gehindert werden, unsere Verpflichtungen zu erfüllen,
verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Sollte uns in solchen Fällen die Lieferung und
Leistung unmöglich sein, sind wir von unseren Verpflichtungen befreit.
7.7 Wenn der Kunde in Verzug mit der Annahme ist oder schuldhaft andere
Mitwirkungspflichten verletzt, sind wir berechtigt, den uns dadurch entstandenen Schaden
einschließlich etwaiger zusätzlicher Aufwendungen geltend zu machen. Weitergehende
Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
7.8 Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Teillieferungen durchzuführen.
7.9 Die Solano GmbH haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der
Lieferverzug auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns
beruht. Ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen wird uns zugerechnet.
Falls der Lieferverzug auf einer fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns beruht, haften wir
für Schadensersatz nur in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schadens.
7.10 Die Solano GmbH haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der von
uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht beruht. In diesem Fall ist jedoch die Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.11 Im Falle von Lieferverzug haftet die Solano GmbH pauschalisiert für jede vollendete
Woche des Verzugs mit einer Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des rückständigen
Lieferwerts.


8.Versand, Gefahrübergang


8.1 Der Versand erfolgt nach unserer Wahl entweder durch eine transportversicherte
Spedition oder durch unser eigenes Montageteam. Die Kosten für Versand und
Transportversicherung trägt die Solano GmbH.
8.2 Der Kunde hat bei der Übernahme der Ware von einem Spediteur sichtbare Schäden zu
prüfen. Sichtbare Schäden sind im Speditionsübergabeprotokoll schriftlich festzuhalten. Wir
sind unverzüglich über festgestellte Schäden zu informieren.
8.3 Falls der Versand oder die Abnahme aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden
Umstands ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht wird, geht die Gefahr
mit der Benachrichtigung über die Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Kunden
über. Der Kunde haftet für alle entstehenden Schäden und zusätzlichen Kosten.


9.Gewährleistung, Haftung


9.1 Der Kunde hat seine Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB
ordnungsgemäß zu erfüllen und festgestellte Mängel unverzüglich bei der Solano GmbH
anzuzeigen, um seine Gewährleistungsrechte geltend machen zu können.
9.2 Die Solano GmbH behält sich das Recht vor, Änderungen in der Ausführung,
Materialwahl, -gestaltung, Profilgestaltung und anderen technischen Fortschritten ohne
vorherige Ankündigung durchzuführen. Solche Änderungen stellen keinen Mangel dar.
9.3 Geringfügige Farbabweichungen, die beispielsweise auf herstellungsbedingte Gründe
zurückzuführen sind, gelten als vertragsgemäß und stellen keine Mängel dar.
9.4 Im Falle eines Mangels erfolgt nach Wahl der Solano GmbH entweder die
Mangelbeseitigung oder die Ersatzlieferung. Kosten für Ersatzteile und Arbeitslohn im
Rahmen der Mangelbeseitigung werden von der Solano GmbH übernommen.
9.5 Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, kann der Kunde nach eigenem Ermessen vom
Vertrag zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen.
9.6 Die Solano GmbH haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Kunde
Schadensersatzansprüche aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, geltend macht.
Soweit der Solano GmbH keine vorsätzliche Vertragsverletzung zur Last gelegt wird, ist die
Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9.7 Die Solano GmbH haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, wenn sie schuldhaft
eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung
jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Bei
einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung
ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die gesetzlichen Vertreter,
leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Solano GmbH.
9.8 Wenn dem Kunden ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung zusteht, ist die
Haftung der Solano GmbH grundsätzlich auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
9.9 Die Haftung für Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt
unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie
die Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder aufgrund der Übernahme
einer Garantie.
9.10 Die Leistungs- und Produktgarantien der Hersteller der verwendeten Komponenten
(PV-Module und Wechselrichter) werden ausschließlich von den Herstellern gewährt. Nach
Ablauf der Gewährleistungsfristen sind Ansprüche aus diesen Garantien direkt gegen den
Hersteller zu richten.
9.11 Eine weitergehende Haftung ist unabhängig von der Art des geltend gemachten
Anspruchs ausgeschlossen. Die Solano GmbH haftet insbesondere nicht für Schäden, die
nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie beispielsweise entgangener Gewinn und
sonstige Vermögensschäden.
9.12 Soweit eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen der Solano GmbH.
9.13 Eine Mängelhaftung entfällt, wenn der Kunde der Solano GmbH nicht innerhalb einer
angemessenen Frist Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung gegeben hat.
9.14 Wenn die Überprüfung der Mängelanzeige ergibt, dass kein Gewährleistungsfall
vorliegt, trägt der Kunde die Kosten.
9.15 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt des
Gefahrenübergangs. Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund eines Mangels
verjähren nach einem Jahr ab der Lieferung der Ware. Diese Regelung gilt nicht, wenn die
Solano GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder bei Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit des Kunden.
9.16 Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit des Kunden beruhen, nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche
innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt, an dem der Anspruch entstanden ist.


10. Softwarenutzung


Sofern im Lieferumfang Software enthalten ist, erhält der Kunde von der Solano GmbH ein
nicht-exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht für die gelieferte Software und
deren Dokumentation. Diese Software darf ausschließlich auf dem dafür vorgesehenen
Liefergegenstand verwendet werden. Jegliche Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung,
Übersetzung oder Umwandlung des Objektcodes in den Quellcode zu anderen Zwecken ist
ausdrücklich untersagt.


11. Datenschutz


Die Solano GmbH behandelt die personenbezogenen Daten, die der Kunde mitteilt (Name,
Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), vertraulich und gemäß den Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatengesetzes. Die für die Abwicklung der
Aufträge erforderlichen Daten werden gespeichert und gegebenenfalls im Rahmen der
Auftragsdurchführung an Erfüllungsgehilfen weitergegeben. Des Weiteren behält sich die
Solano GmbH vor, die Kundendaten in zulässiger Weise für eigene Werbezwecke zu nutzen,
beispielsweise durch den Versand von Informationsmaterial. Der Kunde hat das Recht,
jederzeit gegenüber der Solano GmbH der Nutzung, Verarbeitung oder Übermittlung seiner
Daten zu Marketingzwecken zu widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs oder
Widerrufs wird die Solano GmbH umgehend die weitere Zusendung von Werbemitteln
einstellen.


12. Werbung, Referenz


Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Solano GmbH die installierte Anlage
als Referenz benennen, veröffentlichen und mit Fotos der Anlage werben darf.


13. Gerichtsstand und Erfüllungsort


13.1 Der Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Solano GmbH.
13.2 Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist
der ausschließliche Gerichtsstand der Geschäftssitz der Solano GmbH. Die Solano GmbH
behält sich jedoch das Recht vor, den Kunden auch an dessen Gerichtsstand zu verklagen.
13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts
ist ausgeschlossen.


14. Schlussbestimmungen


14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden, so beeinträchtigt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der
unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Regelung tritt eine Regelung, die dem
wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer
Regelungslücke.
14.2 Wenn während der Vertragsdauer Umstände eintreten, die die technischen, rechtlichen
oder wirtschaftlichen Auswirkungen des Vertrages so wesentlich beeinflussen, dass die
Leistung und Gegenleistung nicht mehr im angemessenen Verhältnis zueinander stehen, hat
jeder Vertragspartner das Recht, eine Anpassung des Vertrages an die geänderten
Bedingungen zu verlangen.
14.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform,
um wirksam zu sein. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.


Elversberg, Juli 2023

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